RECHTE DES VERTRAGSPARTNERS:
Das Fitness-Mitglied darf als Mitbenutzer die Einrichtungen und Leistungen gemäß der vereinbarten
Vertragsdauer und den Öffnungszeiten und unter Berücksichtigung der Hausordnung nutzen.
VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch die Unterschrift des Mitglieds zustande.
Beim Online-Vertragsschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail.
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt bzw. der Auftragsbestätigung angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt bzw. der Auftragsbestätigung angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Sportpark Lübben GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt bzw. der Auftragsbestätigung angebende Kündigungsfrist. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Hausordnung hat die Sportpark Lübben GmbH das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
BESONDERHEITEN FÜR JUGENDLICHE
Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
HAFTUNG:
Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen abschließbaren Schränken unterzubringen und diese abzuschließen. Für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen, die in die Geschäftsräume mitgebracht werden, ist eine Haftung der Sportpark Lübben GmbH ausgeschlossen, soweit kein Verschulden und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Unfällen und Schäden aller Art haftet die Sportpark Lübben GmbH im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des Mitgliedes ist die Haftung ausgeschlossen.
HÖHERE GEWALT:
Ist eine vertraglich vereinbarte Leistung der Sportpark Lübben GmbH aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich,
so hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ZAHLUNG DES MITGLIEDSBEITRAGS:
Der festgelegte Monatsbeitrag wird zu Monatsbeginn durch die Sportpark Lübben GmbH vom Konto des Mitgliedes via SEPA Lastschrift abgebucht. Einmalzahlungen wie Leistungspakete werden mit dem ersten Beitragseinzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Berechnung von Mahngebühren behalten wir uns vor.
Gerät das Mitglied mit mehr als drei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der Beitrag für die gesamte Vertragsdauer sofort fällig.
SONSTIGES:
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen und der nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzrecht ein.
Mündliche Absprachen sind unwirksam, Absprachen bedürfen generell der schriftlichen Form.
KRANKHEIT UND AUSFALLZEITEN:
Eine vorübergehende Sportuntauglichkeit entbindet nicht von den Zahlungsverpflichtungen des Mitgliedes.
Durch ärztliches Attest nachgewiesene Ausfallzeiten berechtigen zum beitragsfreien Training entsprechend
der Ausfallzeiten am Ende der Vertragsintervalle oder am Ende des Vertrages.
Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen entbinden während der Vertragsdauer
nicht von den Zahlungsverpflichtungen.
MEHRWERTSTEUER:
Die Mitgliedschaftsbeiträge verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.